Satzung des BME e. V.

Auszug aus der Satzung des BME e.V.

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§ 2 Zweck des Verbandes
1. Aus der Erkenntnis der Aufgaben und der Verantwortung der Materialwirtschaft, des Einkaufs und der Logistik für Unternehmen und Volkswirtschaft verfolgt der BME folgende Zwecke:

  1. die Wissenschaft, die Aus- und Weiterbildung und den lebendigen Erfahrungsaustausch auf allen Gebieten der Materialwirtschaft, des Einkaufs und der Logistik zu fördern,
  2. die Mitglieder beruflich zu qualifizieren, ihre Leistungsfähigkeit zu heben und ihnen ausgeprägte Berufsbilder zu vermitteln,
  3. die Mitgestaltung wirtschaftlicher Prozesse und Entwicklungen.

Dementsprechend nimmt der Verband nachfolgende Aufgaben wahr:

  • Förderung der Materialwirtschaft, des Einkaufs und der Logistik in Wirtschaft und Öffentlichkeit,
  • verantwortungsbewusstes Handeln aller in Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik Tätigen fördern,
  • Intensivierung des Dialogs mit Politik und Interessenverbänden.

Sämtliche den Zweck des BME fördernde Maßnahmen sind zulässig.

2. Der BME verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes.
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