Auszug aus der Satzung des BME e.V.
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§ 2 Zweck des Verbandes
1. Aus der Erkenntnis der Aufgaben und der Verantwortung der Materialwirtschaft, des Einkaufs und der Logistik für Unternehmen und Volkswirtschaft verfolgt der BME folgende Zwecke:
Dementsprechend nimmt der Verband nachfolgende Aufgaben wahr:
Sämtliche den Zweck des BME fördernde Maßnahmen sind zulässig.
2. Der BME verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes.
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